Wir sind Spezialisten.
Wir kämpfen um Recht und Wahrheit.
Dies ist für uns keine Phrase:
Wir schaffen Waffengleichheit, besitzen Durchsetzungskraft und sichern Sie gegen (contra) staatliche Machtüberschreitung oder Fehlentscheidungen ab.
Dies tun wir in allen Bereichen des Strafrechts. Bundesweit.
Strafverteidiger.
Dr. Friedrich S. Fülscher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fuelscher@ContraStrafrecht.de
Prof. Dr. Dennis Bock
Of Counsel für Strafrecht
Universitätsprofessor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Richter am OLG a.D.
Bock@ContraStrafrecht.de
Jörg Napirata
Rechtsanwalt
Staatsanwalt a.D.
Richter am AG a.D.
Napirata@ContraStrafrecht.de
Prof. Dr. Sönke Gerhold
Of Counsel für Strafrecht
Universitätsprofessor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medienstrafrecht und Strafvollzugsrecht an der
Universität Bremen
Gerhold@ContraStrafrecht.de
Prof. Dr. Okke v. Kielpinski
Of Counsel für Strafrecht
Professor an der FHVD Schleswig-Holstein
Kielpinski@ContraStrafrecht.de
Wir machen Strafrecht.
Instanzverteidigung
Wir beraten und verteidigen Sie in sämtlichen Bereichen des Strafrechts und der Nebengebiete.
Wir stellen zielstrebige Ermittlungen in Frage, sind Zweifler angesichts von Gewissheiten und der Kiesel im Räderwerk der Justiz.
Wir schauen dem Polizeiapparat auf die Finger, finden die Haarrisse in der allzu glatten Beweisführung und verlangen Staatsanwälten und Richtern ihr Letztes und Bestes ab.
Revisionen
Wir fechten Urteile an.
Die Revision ist Ihre letzte Chance, ein fehlerhaftes Urteil korrigieren zu lassen.
Die Verteidigung in der Revision vor einem Oberlandesgericht (OLG) oder dem Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGH) wird daher auch zu Recht als Königsdisziplin der Strafverteidigung angesehen.
Mit Prof. Dr. Bock und Prof. Dr. Gerhold haben Sie renommierte Revisionsspezialisten an Ihrer Seite.
Wiederaufnahmen
Wir suchen nach der Wahrheit.
Gibt es nur unaufgeklärte Verbrechen oder gibt es vielleicht auch unentdeckte Justizirrtümer?
Wir kapitulieren auch nach Rechtskraft eines Urteils nicht, sondern treten der Selbstgewissheit unserer Strafjustiz entgegen. Wir suchen akribisch nach Wiederaufnahmegründen. Haben wir diese gefunden, kämpfen wir um Ihre Rehabilitierung.
VERFASSUNGSBESCHWERDEN
IN STRAFSACHEN
In Strafverfahren wird der Mandant mit enormen grundrechtlichen Beeinträchtigungen durch die staatliche Gewalt konfrontiert. Grundrechtsverletzungen sind deshalb in Strafverfahren naheliegend.
Eine Verfassungsbeschwerde in Strafsachen ist für die Strafverteidigung oft die letzte Möglichkeit, einen für den Mandanten unerwünschten Verlauf oder Ausgang des Strafverfahrens zu verhindern.
Der Weg zu diesem Ziel ist jedoch voller Stolpersteine und Fallstricke.
Wir umgehen diese für Sie!
Als Gegenstand von Verfassungsbeschwerden kommen im Strafrecht insbesondere Haftbefehle, Durchsuchungsbeschlüsse und Endurteile in Betracht.
MENSCHENRECHTBESCHWERDEN
ZUM EGMR
Wir schützen Ihre Grund- und Menschenrechte vor dem Bundesverfassungsgericht (BGH) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Wir sind Kenner der nationalen und internationalen Rechtsprechung zu Grundgesetz (GG) und Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) und verschaffen Ihrem Anliegen Gehör, ganz gleich, ob Ihre Rechte in einem Strafverfahren, einem Zivilverfahren oder in anderem Kontext verletzt worden sind. Gerade der EGMR mit seinen Richtern aus unterschiedlichen Nationen und Rechtskreisen bietet die einmalige Chance, eine rechtskräftige nationale Entscheidung zu Ihren Gunsten zu verändern.
Das sagt die Presse.
"Der Anwalt gilt als Spezialist für harte Fälle"
Welt am Sonntag
"Die Riege der Angeklagten wird von Top-Anwälten wie Friedrich Fülscher aus Kiel vertreten"
Welt am Sonntag
"Top-Verteidiger"
Welt am Sonntag
"Renommierter Staranwalt"
BILD
"...hat sich für einen Verteidiger mit großer Bekanntheit entschieden"
SHZ
"Anlegen möchte man sich mit ihm nicht"
PODIMO "Deutschland Staranwälte"
Kontakt
Standort Kiel
Contra.Strafverteidiger
Pötzl Langenberg
Dr. Fülscher
Düppelstraße 71
24105 Kiel
Tel. 0431/ 888 57 888
Fax. 0431/ 888 57 889
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Standort München
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Dr. Fülscher
c/o RA Norbert John
Johnsallee 30
20148 Hamburg
Tel. 0431/ 888 57 888
Durchsuchung.
Eine Durchsuchung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung kommt für Sie immer überraschend.
Zweck der Maßnahme ist es, Beweismittel für ein Strafverfahren zu finden und zu sichern. Gleichzeitig nutzen die geschulten Beamten die Ausnahmesituation, um Informationen vom Betroffenen oder von anderen anwesenden Personen zu erfragen. Häufig führt dies zu übereilten Geständnissen oder für den Betroffenen ungünstigen Einlassungen oder Aussagen. Fehler, die in diesem Verfahrensstadium begangen werden, können den Grundstein für eine spätere Verurteilung legen. Deshalb ist die oberste Regel bei einer Konfrontation mit Ermittlungsbehörden: Schweigen Sie !
Wichtig zu wissen ist, dass eine Durchsuchung nicht verhindert werden kann. Gleichwohl ist es wichtig, der Durchsuchung ausdrücklich zu widersprechen. Auch darf nicht versucht werden, Beweismittel zu vernichten. Dies kann den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr begründen und dazu führen, dass die Untersuchungshaft angeordnet wird. Ein häufiger Fehler ist beispielsweise der Versuch das Telefon im Nachgang über die Fernlöschfunktion unbrauchbar zu machen. Manchmal kann es sogar sinnvoll sein, Beweismittel freiwillig herauszugeben. Damit kann einerseits die Durchsuchung verkürzt werden, andererseits können Zufallsfunde verhindert werden. Die Entscheidung sollten Sie immer uns überlassen. Nutzen Sie unsere 24/7 Notfallnunmer! Einer unserer Strafverteidiger wird Sie telefonisch beraten und, wenn möglich, mit den Ermittlungsbeamten telefonisch Rücksprache halten. Oft sind diese bereit, das Eintreffen des Strafverteidigers abzuwarten.
Festnahme.
Eine Festnahme erfolgt entweder aufgrund eines zuvor erlassenen Haftbefehls oder – in Form einer vorläufigen Festnahme – aufgrund eines Verdachts der Ermittlungsbehörden bzw. unmittelbar aus einer strafrechtlich relevanten Situation heraus. Bei nicht polizeierfahrenen Betroffenen löst eine Festnahme immer Panik aus. In dieser Ausnahmesituation ist es für die Ermittlungsbehörden leicht, ein Geständnis oder zumindest eine für den Betroffenen ungünstige Aussage zu erhalten. Beides lässt sich im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht oder nur sehr schwer korrigieren. Zudem droht je nach Schwere des Tatvorwurfes die Untersuchungshaft. Wenn Sie sofort von Ihrem Recht Gebrauch machen, zu schweigen und einen unserer Strafverteidiger anzurufen, wird dieser sich sofort auf den Weg zu Ihnen machen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Mitgliedschaften
Allgemeine Informationen gemäß § 5 TMG
Pötzl, Langenberg, Dr.Fülscher
Rechtsanwälte
Düppelstr. 71
24105 Kiel
Tel.: +49 (0) 431/888 57 888
Fax: +49 (0) 431/888 57 889
fuelscher@plf-kiel.de
Verantwortlich für die Inhalte dieser Website:
RA Dr. Friedrich Fülscher
Tel.: +49 (0) 431/888 57 888
fuelscher@plf-kiel.de
Berufsbezeichnung und Zulassung
Sozietät bürgerlichen Rechts
Gesellschafter:
– Pierre Pötzl
– Dr. Friedrich Sebastian Fülscher
– Rüdiger Langenberg
Die Gesellschafter sind alleinvertretungsberechtigt.
Sie sind Mitglied der schleswig-holsteinischen Rechtsanwaltskammer Schleswig,
Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig
Steuernummer 20/222/71451
Berufshaftpflichtversicherung
LVM Versicherung, Kolde-Ring 21, 48151 Münster
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen folgenden Regelungen:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Standesregelung der Rechtsanwälte in der europäischen Gemeinschaft.
Alle Regelungen sind unter http://www.brak.de im Internet abrufbar
Link zum Lehrstuhl von Prof.Dr.Bock: