Wir sind Spezialisten.

Wir kämpfen um Recht und Wahrheit.

Dies ist für uns keine Phrase:

Wir schaffen Waffengleichheit, besitzen Durchsetzungskraft und sichern Sie gegen (contra) staatliche Machtüberschreitung oder Fehlentscheidungen ab.

Dies tun wir in allen Bereichen des Strafrechts. Bundesweit.


Strafverteidiger.

Dr. Friedrich S. Fülscher

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Fuelscher@ContraStrafrecht.de

Prof. Dr. Dennis Bock

Of Counsel für Strafrecht

Universitätsprofessor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Richter am OLG a.D.

Bock@ContraStrafrecht.de


Jörg Napirata

Rechtsanwalt

Staatsanwalt a.D.

Richter am AG a.D.

Napirata@ContraStrafrecht.de


Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel für Strafrecht

Universitätsprofessor für ​Strafrecht, Strafprozessrecht, ​Medienstrafrecht und ​Strafvollzugsrecht an der

Universität Bremen

Gerhold@ContraStrafrecht.de



Prof. Dr. Okke v. Kielpinski

Of Counsel für Strafrecht

Professor an der FHVD ​Schleswig-Holstein

Kielpinski@ContraStrafrecht.de



Wir machen Strafrecht.

Instanzverteidigung

Wir beraten und verteidigen Sie in sämtlichen Bereichen des Strafrechts und der Nebengebiete.

Wir stellen zielstrebige Ermittlungen in Frage, sind Zweifler angesichts von Gewissheiten und der Kiesel im Räderwerk der Justiz.

Wir schauen dem Polizeiapparat auf die Finger, finden die Haarrisse in der allzu glatten Beweisführung und verlangen Staatsanwälten und Richtern ihr Letztes und Bestes ab.


Revisionen


Wir fechten Urteile an.

Die Revision ist Ihre letzte Chance, ein fehlerhaftes Urteil korrigieren zu lassen.

Die Verteidigung in der Revision vor einem Oberlandesgericht (OLG) oder dem Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGH) wird daher auch zu Recht als Königsdisziplin der Strafverteidigung angesehen.

Mit Prof. Dr. Bock und Prof. Dr. Gerhold haben Sie renommierte Revisionsspezialisten an Ihrer Seite.


Wiederaufnahmen


Wir suchen nach der Wahrheit.

Gibt es nur unaufgeklärte Verbrechen oder gibt es vielleicht auch unentdeckte Justizirrtümer?

Wir kapitulieren auch nach Rechtskraft eines Urteils nicht, sondern treten der Selbstgewissheit unserer Strafjustiz entgegen. Wir suchen akribisch nach Wiederaufnahmegründen. Haben wir diese gefunden, kämpfen wir um Ihre Rehabilitierung.


VERFASSUNGSBESCHWERDEN

IN STRAFSACHEN

In Strafverfahren wird der Mandant mit enormen grundrechtlichen Beeinträchtigungen durch die staatliche Gewalt konfrontiert. Grundrechtsverletzungen sind deshalb in Strafverfahren naheliegend.

Eine Verfassungsbeschwerde in Strafsachen ist für die Strafverteidigung oft die letzte Möglichkeit, einen für den Mandanten unerwünschten Verlauf oder Ausgang des Strafverfahrens zu verhindern.

Der Weg zu diesem Ziel ist jedoch voller Stolpersteine und Fallstricke.

Als Gegenstand von Verfassungsbeschwerden kommen im Strafrecht insbesondere Haftbefehle, Durchsuchungsbeschlüsse und Endurteile in Betracht.

MENSCHENRECHTBESCHWERDEN

ZUM EGMR


Wir schützen Ihre Grund- und Menschenrechte vor dem Bundesverfassungsgericht (BGH) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Wir sind Kenner der nationalen und internationalen Rechtsprechung zu Grundgesetz (GG) und Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) und verschaffen Ihrem Anliegen Gehör, ganz gleich, ob Ihre Rechte in einem Strafverfahren, einem Zivilverfahren oder in anderem Kontext verletzt worden sind. Gerade der EGMR mit seinen Richtern aus unterschiedlichen Nationen und Rechtskreisen bietet die einmalige Chance, eine rechtskräftige nationale Entscheidung zu Ihren Gunsten zu verändern.


Wir sind Teamplayer.

Wir arbeiten zusammen mit der kanzlei Stevens & partner (münchen)

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Das sagt die Presse.


"Der Anwalt gilt als Spezialist für harte Fälle"

Welt am Sonntag


"Die Riege der Angeklagten wird von Top-Anwälten wie Friedrich Fülscher aus Kiel vertreten"

Welt am Sonntag


"Top-Verteidiger"

Welt am Sonntag


"Renommierter Staranwalt"

BILD


"...hat sich für einen Verteidiger mit großer Bekanntheit entschieden"

SHZ


"Anlegen möchte man sich mit ihm nicht"

PODIMO "Deutschland Staranwälte"

Kontakt

Standort Kiel

Contra.Strafverteidiger

Pötzl Langenberg

Dr. Fülscher


Düppelstraße 71

24105 Kiel

Tel. 0431/ 888 57 888

Fax. 0431/ 888 57 889


info@contrastrafrecht.de


Postsendungen bitte

nur an den Standort Kiel !

Standort München

Contra.Strafverteidiger

Pötzl Langenberg

Dr. Fülscher

BG mit Stevens & Partner


Nymphenburger Str. 3

80335 München


Tel. 089 / 08 44 89

Standort Hamburg

Contra.Strafverteidiger

Pötzl Langenberg

Dr. Fülscher

c/o RA Norbert John


Johnsallee 30

20148 Hamburg


Tel. 0431/ 888 57 888

24 7 Notfallnummer 0151 40424410

Durchsuchung.

Eine Durchsuchung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung kommt für Sie immer überraschend.

Zweck der Maßnahme ist es, Beweismittel für ein Strafverfahren zu finden und zu sichern. Gleichzeitig nutzen die geschulten Beamten die Ausnahmesituation, um Informationen vom Betroffenen oder von anderen anwesenden Personen zu erfragen. Häufig führt dies zu übereilten Geständnissen oder für den Betroffenen ungünstigen Einlassungen oder Aussagen. Fehler, die in diesem Verfahrensstadium begangen werden, können den Grundstein für eine spätere Verurteilung legen. Deshalb ist die oberste Regel bei einer Konfrontation mit Ermittlungsbehörden: Schweigen Sie !


Wichtig zu wissen ist, dass eine Durchsuchung nicht verhindert werden kann. Gleichwohl ist es wichtig, der Durchsuchung ausdrücklich zu widersprechen. Auch darf nicht versucht werden, Beweismittel zu vernichten. Dies kann den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr begründen und dazu führen, dass die Untersuchungshaft angeordnet wird. Ein häufiger Fehler ist beispielsweise der Versuch das Telefon im Nachgang über die Fernlöschfunktion unbrauchbar zu machen. Manchmal kann es sogar sinnvoll sein, Beweismittel freiwillig herauszugeben. Damit kann einerseits die Durchsuchung verkürzt werden, andererseits können Zufallsfunde verhindert werden. Die Entscheidung sollten Sie immer uns überlassen. Nutzen Sie unsere 24/7 Notfallnunmer! Einer unserer Strafverteidiger wird Sie telefonisch beraten und, wenn möglich, mit den Ermittlungsbeamten telefonisch Rücksprache halten. Oft sind diese bereit, das Eintreffen des Strafverteidigers abzuwarten.


Festnahme.

Eine Festnahme erfolgt entweder aufgrund eines zuvor erlassenen Haftbefehls oder – in Form einer vorläufigen Festnahme – aufgrund eines Verdachts der Ermittlungsbehörden bzw. unmittelbar aus einer strafrechtlich relevanten Situation heraus. Bei nicht polizeierfahrenen Betroffenen löst eine Festnahme immer Panik aus. In dieser Ausnahmesituation ist es für die Ermittlungsbehörden leicht, ein Geständnis oder zumindest eine für den Betroffenen ungünstige Aussage zu erhalten. Beides lässt sich im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht oder nur sehr schwer korrigieren. Zudem droht je nach Schwere des Tatvorwurfes die Untersuchungshaft. Wenn Sie sofort von Ihrem Recht Gebrauch machen, zu schweigen und einen unserer Strafverteidiger anzurufen, wird dieser sich sofort auf den Weg zu Ihnen machen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen.


Mitgliedschaften



Allgemeine Informationen gemäß § 5 TMG


Pötzl, Langenberg, Dr.Fülscher

Rechtsanwälte

Düppelstr. 71

24105 Kiel


Tel.: +49 (0) 431/888 57 888

Fax: +49 (0) 431/888 57 889

fuelscher@plf-kiel.de


Verantwortlich für die Inhalte dieser Website:

RA Dr. Friedrich Fülscher

Tel.: +49 (0) 431/888 57 888

fuelscher@plf-kiel.de


Berufsbezeichnung und Zulassung

Sozietät bürgerlichen Rechts


Gesellschafter:

– Pierre Pötzl

– Dr. Friedrich Sebastian Fülscher

– Rüdiger Langenberg

Die Gesellschafter sind alleinvertretungsberechtigt.


Sie sind Mitglied der schleswig-holsteinischen Rechtsanwaltskammer Schleswig,

Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig

Steuernummer 20/222/71451

Berufshaftpflichtversicherung

LVM Versicherung, Kolde-Ring 21, 48151 Münster

Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen folgenden Regelungen:

– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

– Berufsordnung (BORA)

– Fachanwaltsordnung (FAO)

– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

– Standesregelung der Rechtsanwälte in der europäischen Gemeinschaft.

Alle Regelungen sind unter http://www.brak.de im Internet abrufbar



Link zum Lehrstuhl von Prof.Dr.Bock:

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